SCHULRAT - ZUSAMMENSETZUNG UND AUFGABEN
Der Schulrat besteht aus vier Mitgliedern, die gemäss Gemeindeordnung von den Einwohnerinnen und Einwohnern gewählt werden, sowie einer Vertretung
aus dem Gemeinderat.
Dem Schulrat gehören folgende Mitglieder an:
Nicole Häfliger (Präsidium/Gemeinderätin, Ressort Bildung), Telefon 079 794 65 32, Mail: schulrat@boeckten.ch
Michael Fiechter (Vizepräsidium)
Marina Graf (Aktuarin)
Jennifer Lüdi
Mark Schafroth
Die Aufgaben des Schulrates sind im Bildungsgesetz des Kantons Baselland festgehalten. Er führt die Primarschule sowie den Kindergarten in
strategischer Hinsicht. Unter anderem hat er folgende Aufgaben:
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Vertretung der Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit
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Anstellungsbehörde der Schulleitung
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Strategische Führung von Kindergarten und Primarschule
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Mitwirkung bei der Erarbeitung des Schulprogramms und dessen Genehmigung unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons
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Mitwirkung bei der Erarbeitung von Massnahmen zu den Erkenntnissen aus der internen Evaluation und der Aufsicht, dessen Beschluss und
Gewährleistung deren Umsetzung
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Möglichkeit eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten einzunehmen und hierfür zu Gesprächen aufzubieten
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Beschwerdeinstanz bei Entscheidungen der Schulleitung
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Beschluss des Leistungsmodells der Schulleitung
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Genehmigung der Organisation der Schulleitung
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Unterstützung der Schulleitung bei der Erfüllung ihrer Arbeit
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Weisungsbefugnis gegenüber den Schulleitungen unter Sicherung der eigenverantwortlichen Gestaltungsspielräume der Schulen
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Gewährleistung der Einhaltung der Vorgaben des Kantons, des Bundes und der Einwohnergemeinde
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Lässt zeitlich befristet operative Eingriffe in die Schulführung vornehmen, wenn wichtige rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, das
Funktionieren der Schule gefährdet ist oder eine Krisensituation besteht
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Verabschiedung des Budgets und der Rechnungen zuhanden des Gemeinderats
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Delegiert für die laufende Amtsperiode die erforderlichen Mitglieder in den Musikschulrat Sissach
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Kann zur Erfüllung seiner Aufgaben in Absprache mit den Lehrpersonen Unterrichtsbesuche machen
Die Finanzkompetenz liegt beim Gemeinderat. Mit beratender Stimme nehmen zudem die Schulleitung und eine Vertretung der Lehrerschaft an den
Sitzungen des Schulrates teil.