AUS DEM SCHULPROGRAMM - ABSENZENREGELUNG
ABSENZEN
Bei Krankheit oder anderen begründeten Absenzen müssen die Erziehungsberechtigten die Kinder vor Unterrichtsbeginn abmelden.
Bei nicht gemeldeten Absenzen fragt die Lehrperson nach.
Bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben oder Zuspätkommen ergreift die Schulleitung Disziplinarmassnahmen.
JOKERTAGE
Pro Schuljahr stehen jedem Kind zwei Jokertage (das entspricht vier Halbtagen) zur freien Verfügung. Diese müssen der Klassenlehrperson bis spätestens zwei Tage im Voraus auf dem offiziellen Formular mitgeteilt werden.
Das Formular kann bei der Klassenlehrperson oder auf der Schulhomepage bezogen werden.
Das Schulprogramm wird nicht umgestellt.
Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, dass das Kind den versäumten Stoff nacharbeitet.
Jokertage sollen möglichst nicht bei schon angekündigten Klassen- oder Schulanlässen bezogen werden.
URLAUBE
Gesuche für Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern richten Erziehungsberechtigte frühzeitig auf dem offiziellen Formular an folgende Stellen:
Gründe für eine Beurlaubung:
Das Formular kann bei der Klassenlehrperson bezogen oder hier runtergeladen werden.
Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, dass das Kind den versäumten Stoff nacharbeitet.
KRANKHEIT ODER UNFALL EINER LEHRPERSON
Bei unvorhergesehenem, kurzfristigem Ausfall einer Lehrperson werden die Kinder während der Unterrichtszeiten in einer anderen Klasse unterrichtet oder betreut.
Aktualisiert im September 2025 (SL und SR)
Kindergarten: 077 491 36 77
Schulweg 3: 061 981 25 94
Schulweg 10: 061 983 90 13
Schulsekretariat: 061 981 25 94, Mail
Schulleitung: 061 981 25 94, Mail
Sprechstunde Schulleitung:
Täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr unter 079 686 56 13.
Emails werden täglich gelesen (schulleitung@schuleboeckten.ch). Gerne dürfen Sie mich per Mail kontaktieren und um einen Rückruf bitten. Ich rufe Sie sobald als möglich zurück. In dringenden Fällen können Sie mich auch ausserhalb der Sprechstunden kontaktieren.