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Formular Urlaubsgesuch:Jokertagsgesuch.p
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AUS DEM SCHULPROGRAMM - ABSENZENREGELUNG

ABSENZEN

Bei Krankheit oder anderen begründeten Absenzen müssen die Erziehungsberechtigten die Kinder vor Unterrichtsbeginn abmelden.

Bei nicht gemeldeten Absenzen fragt die Lehrperson nach.

Bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben oder Zuspätkommen ergreift die Schulleitung Disziplinarmassnahmen.

 

JOKERTAGE

Pro Schuljahr stehen jedem Kind zwei Jokertage (das entspricht vier Halbtagen) zur freien Verfügung. Diese müssen der Klassenlehrperson bis spätestens zwei Tage im Voraus auf dem offiziellen Formular mitgeteilt werden.

Das Formular kann bei der Klassenlehrperson oder auf der Schulhomepage bezogen werden.

Das Schulprogramm wird nicht umgestellt.

Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, dass das Kind den versäumten Stoff nacharbeitet.

Jokertage sollen möglichst nicht bei schon angekündigten Klassen- oder Schulanlässen bezogen werden.

 

URLAUBE

Gesuche für Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern richten Erziehungsberechtigte frühzeitig auf dem offiziellen Formular an folgende Stellen:

  • bis zu einem Unterrichtstag: an die Klassenlehrperson
  • ab 2 Unterrichtstagen: an die Schulleitung
  • Verlängerungen von Ferien: an die Schulleitung

Gründe für eine Beurlaubung:

  • Der Urlaub hat den Charakter des Einmaligen.
  • Der Urlaub kann nicht in die Ferienzeit verlegt werden.
  • Der Urlaub hat einen Bildungswert.
  • Der Urlaub dient dem Besuch naher Verwandter im Heimatland.
  • Der Urlaub fördert ausserordentliche Talente.

Das Formular kann bei der Klassenlehrperson bezogen oder hier runtergeladen werden.

Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, dass das Kind den versäumten Stoff nacharbeitet.

 

KRANKHEIT ODER UNFALL EINER LEHRPERSON

Bei unvorhergesehenem, kurzfristigem Ausfall einer Lehrperson werden die Kinder während der Unterrichtszeiten in einer anderen Klasse unterrichtet oder betreut.

 

Aktualisiert im September 2025 (SL und SR)